Buchungsbedingungen

Vertrag zwischen Gastgeber (Vermieter) und Gast (Mieter)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen:

– sobald die Ferienwohnung mündlich bestellt, oder zugesagt wird

– mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung

– falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist und die Wohnung bereitgestellt wird

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages.

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung einer Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast (Mieter) verpflichtet sich, bei Nichtantreten der Reise bzw. bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen (10 %) des Gastgebers.

5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen bestmöglich weiter zu vermieten und Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast den vereinbarten Preis abzügl. der ersparten Aufwendungen zu zahlen.

6. Es gilt das deutsche Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tauberbischofsheim.

 

Wir empfehlen für den Fall, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.